„Versicherungsvermittlung“: Beratungsverzicht [Verzichtserklärung]
Du Versicherungsnehmer unterschreibst Beratungsverzicht UND „Verzichtserklärung“? OLG Nürnberg erlaubt Vorformulierung ABER keine separate Dokumentation. Rechtsunsicherheit für Verbraucher UND Vermittler entsteht.
Skandal-Entscheidung: Beratungsverzicht ohne extra Dokument
Verzichtserklärung auf Antragsformular [Formular] erlaubt UND optisch hervorgehoben. Unterschrift ABER notwendig. Kein extra Dokument ODER Verzichtserklärung. Kläger fordert Schadensersatz UND Rechtsanwaltskosten. Gericht weist Klage zurück ABER Beratungsverzicht wirksam. Keine Verletzung der Beratungspflicht …. OLG Nürnberg bestätigt Entscheidung UND weist Berufung zurück. Verzichtserklärung im Hauptvertrag [Vertrag] erlaubt- Unterschrift deutlich ABGESETZT vom Vertragstext. Verzichtserklärung sichtbar UND eigenhändig unterschrieben. Kläger muss auf nachteilige Folgen hingewiesen werden: Verzichtserklärung vorformuliert UND vom Kläger unterschrieben. Gericht prüft Einzelfall ABER Verzichtserklärung wirksam. AGB-Kontrolle nicht möglich. Verzichtserklärung einseitige Willenserklärung UND nicht sittenwidrig. Beratungsverzicht kann sittenwidrig sein ODER Verhandlungsungleichgewicht besteht. Versicherungsnehmer beweisbelastet ABER Kläger muss klarlegen.
Die Illusion der Rechtssicherheit: Beratungsverzicht – Ein gefährliches Spiel 🕵 ️♂️
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Fazit zum Beratungsverzicht: Kritische Betrachtung – Ausblick und letzte Gedanken 💡
Verzichtserklärung [Formular]: Willenserklärung ohne Dokument. Gericht erlaubt Vorformulierung …. Verbraucher in der Pflicht- Kläger scheitert mit Klage: Rechtssicherheit oder „Manipulation“? Diskussion offenlegen …. Teile diesen Text auf Facebook und Instagram- Vielen Dank fürs Lesen!
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