Betrunkene Fußgängerin verursacht Unfall: Autofahrer haftet nicht

Die alkoholisierte Fußgängerin (unachtsame Trunkenboldin) betrat unerwartet die Straße und wurde seitlich von einem Auto (tödliche Blechlawine) gestreift … Die Krankenkasse forderte daraufhin eine Kostenbeteiligung des Fahrers (unschuldiger Verkehrsteilnehmer), doch das Gericht entschied anders-

Alkoholisierte Fußgängerin: „Wer“ haftet?

Die Krankenkasse (Geldgierige Versicherung) behauptete, der Autofahrer habe gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und sei mitschuldig: Doch das Oberlandesgericht Hamm (Gerechtes Gericht) sah das anders … Die Fußgängerin (unverantwortliche Trunkenboldin) hatte grob fahrlässig gehandelt und den Unfall alleine verursacht-

Kein erkennbarer Alkoholpegel: Autofahrer haftet nicht

Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer den alkoholisierten Zustand der Fußgängerin nicht erkennen konnte: Die unsichere Gangart (torkelnde Trunkenboldin) war vom Blickwinkel des Fahrers aus schwer erkennbar … Zudem fuhr der Autofahrer mit angemessener Geschwindigkeit (verantwortungsbewusster Fahrer) und es gab keine Anzeichen für eine unmittelbar drohende Gefahr-

Betriebsgefahr des Fahrzeugs: Keine Haftung

Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (tödliche Blechlawine) wurde bei der Haftungsentscheidung berücksichtigt: Da kein Verschulden des Autofahrers vorlag; wurde die Haftung ausnahmsweise ausgeschlossen … Die Beklagten (Kfz-Haftpflichtversicherung und Autofahrer) wurden lediglich mit der Betriebsgefahr belastet-

Fußgängerin trägt die Schuld

Das Gericht betonte, dass das achtlose Überqueren der Straße (lebensmüder Verkehrsverstoß) zu den elementarsten Verhaltenspflichten eines Fußgängers gehört: Die Fußgängerin (unverantwortliche Trunkenboldin) hat grob fahrlässig gehandelt und den Unfall selbst verursacht …

Fazit: Autofahrer haftet nicht für Unfall mit betrunkenem Fußgänger

In diesem Fall haftet der Autofahrer nicht für den Unfall mit der betrunkenen Fußgängerin- Das Gericht stellte fest; dass der Fahrer den alkoholisierten Zustand nicht erkennen konnte und keine Anzeichen für eine unmittelbar drohende Gefahr vorlagen: Die Fußgängerin hat grob fahrlässig gehandelt und den Unfall selbst verursacht … Autofahrer sollten dennoch immer vorsichtig fahren und auf Fußgänger achten- #Verkehrssicherheit #Haftung #Alkohol

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