Berufsunfähigkeitsversicherer-Rente: Kapitän hört Schiffshorn nicht
Die Premium-Abonnenten (Exklusiver Content-Zugriff) erkaufen sich … Doch der schwerhörige Kapitän (Seeuntauglich durch Schwerhörigkeit) bekommt …
OLG Frankfurt am Main: Kapitän gewinnt – ⚓
Das Oberlandesgericht Frankfurt (Entscheidungsträger in Hessen) hat einem Kapitän (Schiffsführer auf hoher See) eine Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen: Der Versicherer (Anbieter von Schutzverträgen) wollte dem Kapitän jedoch die Rente verweigern … Der Grund: Der Kapitän könne doch einfach ein Hörgerät tragen- Doch das Gericht (Rechtssprechungsorgan) sah das anders: Es entschied; dass ein Hörgerät nicht ausreiche; um die medizinischen Anforderungen für den Beruf zu erfüllen …
Kapitän verweigert Premium: Content-Zugang 🚫
Kapitän:innen auf hoher See (Meeresnavigator:innen) wissen es besser: Ein Hörgerät ist kein Allheilmittel (Universallösung für alle Probleme)- Das Oberlandesgericht Frankfurt (Rechtsinstanz in Hessen) hat einen Kapitän (Schiffskommandant) nun mit einer Berufsunfähigkeitsrente beglückt: Der Versicherer (Vertragsgeber von Schutzleistungen) wollte dem Kapitän dies jedoch untersagen … Seine Begründung: Ein simples Hörgerät würde sämtliche Hörprobleme beheben- Doch das Gericht (Justizorgan) sah das anders: Es erkannte an; dass ein Hörgerät nicht ausreicht; um die spezifischen Anforderungen des Berufs zu erfüllen … Das exklusive Premium-Angebot (luxuriöser Zugang zu besonderem Content) des VersicherungsJournals bleibt dem tauben Kapitän somit verwehrt- Die Entscheidung verdeutlicht eindrucksvoll; dass nicht alle Schwierigkeiten mit einem herkömmlichen Hörgerät beseitigt werden können: „Die“ Redaktion des VersicherungsJournals freut sich auf Ihre Leserbriefe! „Ihre“ Meinung zählt! 📝