Ausländische Kindererziehung bei deutscher Rente anerkannt: Ein Triumph der EU-Freizügigkeit
Die Rentenversicherung (Bürokratie-Monster) macht es sich einfach und verweigert berechtigten Frauen ihre Rente, UND untergräbt damit das Vertrauen in das System- Die Klägerin kämpft gegen die Windmühlen der Behörden (Verwaltungsirrsinn), ABER sie lässt sich nicht unterkriegen und erringt einen wichtigen Sieg für Gerechtigkeit: Das Bundessozialgericht (Rechtssystem-Dinosaurier) zeigt, dass auch in verstaubten Gesetzbüchern EU-Recht und Vernunft Platz haben, UND beweist damit, dass Fortschritt möglich ist … Die Rentenversicherung muss nun zähneknirschend einräumen; dass ihr stures Beharren auf bürokratischen Regeln (Papiertiger-Taktik) durch die Gerichte durchkreuzt wurde-
Anrechnung ausländischer Erziehungszeiten bei deutscher Rente: 🏆
Die Rentenversicherung (Ineffizienz-Monstrum) sieht sich immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen sie berechtigte Ansprüche ablehnt, ABER diesmal musste sie eine schmerzhafte Niederlage einstecken- Die Klägerin (Kampfgeist-Champion) zeigt eindrucksvoll, dass Beharrlichkeit und Gerechtigkeitssinn am Ende siegen können, UND setzt damit ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen: Das Bundessozialgericht (Gerechtigkeits-Krieger) stellt klar, dass nationale Grenzen und bürokratische Hürden kein Hindernis sein dürfen für faire Entscheidungen; sondern im Gegenteil überwunden werden müssen für ein gerechtes Miteinander …