Neue Regelungen für Minijobber ab 2025: Was du über die Gehaltsobergrenze wissen musst
Erfahre, wie sich die Einkommensgrenze für Minijobber ab 2025 ändert und was das für dich bedeutet. Entdecke die neuesten Regelungen und wie sie sich auf deine Beschäftigung auswirken.

Die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze im Detail
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für Minijobber in Bezug auf ihre Einkommensgrenze. Diese orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, der ebenfalls angehoben wird. Die Geringfügigkeitsgrenze, die angibt, wie viel ein Minijobber monatlich verdienen darf, steigt entsprechend an.
Die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze im Detail
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für Minijobber in Bezug auf ihre Einkommensgrenze. Diese orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, der ebenfalls angehoben wird. Die Geringfügigkeitsgrenze, die angibt, wie viel ein Minijobber monatlich verdienen darf, steigt entsprechend an.
Die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird gemäß § 8 SGB IV festgelegt und basiert auf dem Mindestlohn. Sie entspricht dem Lohn eines Arbeitnehmers, der zehn Arbeitsstunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet. Die Formel zur Berechnung lautet: Mindestlohn x 130 : 3 (auf volle Euro aufgerundet).
Auswirkungen der Anhebung auf Minijobber
Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze ab 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat. Dies entspricht einem jährlichen Verdienst von insgesamt 6.672 Euro für Minijobber.
Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Sollte ein Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro im Monat überschreiten, wird sein Beschäftigungsverhältnis als sozialversicherungspflichtig eingestuft. In Ausnahmefällen kann die Einkommensgrenze kurzzeitig überschritten werden, jedoch maximal bis zum Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze.
Sozialabgaben und Rentenversicherung
Minijobber zahlen im Gegensatz zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern keine Sozialabgaben von ihrem Gehalt. Der Arbeitgeber trägt allein die Pauschalabgabe für die Sozialversicherungen. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für Minijobber möglich, wobei der Arbeitgeber weiterhin eine Pauschalabgabe leisten muss.
Weitere Details und Ausnahmen
Für gewerbliche Minijobs beträgt die Pauschalabgabe des Arbeitgebers 31,4 Prozent des Minijoblohns, während es bei Minijobs im Privathaushalt 14,94 Prozent sind. Weitere Informationen sind auf dem Webportal der Minijobzentrale verfügbar.
Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf Minijobber ab 2025? 🤔
Liebe Leser, die bevorstehenden Veränderungen bei den Einkommensgrenzen für Minijobber ab 2025 könnten eine direkte Auswirkung auf deine Beschäftigung haben. Wie siehst du die Anpassungen und wie könntest du davon betroffen sein? Teile deine Gedanken in den Kommentaren mit! 💬🌟 Lass uns gemeinsam über die Zukunft der Minijobs diskutieren und mögliche Lösungsansätze erkunden. Deine Meinung zählt! 💡🚀